Ab dem 1.1.2024 steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12 € auf 12,41 €.
Mit der Erhöhung des Mindestlohns verbunden ist auch eine Erhöhung der Verdienstgrenze bei den Minijobs von 520 € pro Monat auf 538 € pro Monat. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 €. Die Höchstarbeitszeit bei Minijobbern beträgt wegen der Koppelung von Mindestlohn und der Minijob-Verdienstgrenze wie bisher rund 43 Stunden pro Monat (538 €/12,41 €).
Hinweis: Die Anpassung des Mindestlohns lässt laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt.
Der Mindestlohn gilt weiterhin u.a. nicht für
Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung,
ehrenamtlich Tätige sowie Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten,
Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung,
Selbständige sowie
Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.
Quelle: Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns vom 24.11.2023, BGBl. 2023 I Nr. 321; § 22 MiLoG; NWB