Aktuelles zur Grundsteuerreform

Der 1.1.2022 ist nach 1964 ein neuer Hauptfeststellungszeitpunkt für die Bemessung der Grundsteuer. Daher ist für jedes unbebaute und bebaute Grundstück eine Grundsteuererklärung elektronisch abzugeben.

Bei der Erstellung der Erklärungen sind wir gerne behilflich. Hierfür benötigen wir insbesondere eine aktuelle Wohnflächenberechnung. Diese befindet sich evtl. noch bei Ihren Bau- oder Kaufunterlagen. Gegen eine Gebühr können man auch eine elektronische Kopie der Bauakte beim Bauamt (Landkreis / Stadtverwaltung) anfordern. Eventuelle Änderungen bis zum 1.1.2022 (z.B. Anbau eines Wintergartens oder überdachte Terrasse usw.) sind gesondert zu vermerken. Sie können auch selbst eine Wohnflächenberechnung anfertigen – hierzu können Sie unser Excel-Formular oder ein PDF-Formular verwenden.

Zur Berechnung der Wohnfläche verweisen wir auf die Wohnflächenverordnung sowie auf ein Schaubild nebst Erläuterungen, welches die OZ am 2.6.2022 veröffentlicht hat.

Ergänzende Hinweise können Sie auch der Video-Ausfüllanleitung der Finanzverwaltung entnehmen.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.