Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft für das Jahr 2026 wurden angepasst. Angelehnt an die maßgebende Verbraucherpreisentwicklung ergeben sich folgende Werte:
Der Sachbezugswert für die Überlassung einer Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von 282 € auf 285 € pro Monat (kalendertäglich: 9,50 €). Der Wert pro Quadratmeter steigt von 4,95 € auf 5,01 € und bei einfacher Ausstattung von 4,05 € auf 4,10 €.
Der Sachbezugswert für die freie oder verbilligte Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 333 € auf 345 € pro Monat.
Für die jeweiligen Mahlzeiten gelten folgende Werte:
Frühstück (Monat/Tag): 71 €/2,37 € (2025: 69 €/2,30 €),
Mittagessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (2025: 132 €/4,40 €),
Abendessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (2025: 132 €/4,40 €).
Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung liegt demnach bei 11,51 €.
Hinweis: Die neuen Werte sind ab dem ersten Abrechnungsmonat des neuen Jahres anzuwenden.
Quelle: Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, am 19.12.2025 vom Bundesrat beschlossen, BR-Drucks. 618/25, BR-Drucks. 727/25 (Beschluss); NWB