Menü

Steuerliche Entlastung aller Steuerzahler beschlossen

Der Bundesrat hat Ende 2024 einem Gesetz zugestimmt, durch das alle Steuerzahler entlastet werden. Das Gesetz tritt grundsätzlich am 1.1.2025 in Kraft, wobei es weitere Verbesserungen enthält, die dann ab dem 1.1.2026 in Kraft treten werden.

Hintergrund: Der Gesetzgeber wollte ursprünglich zwei größere Steuergesetze verabschieden, die ursprünglich als „Jahressteuergesetz 2024“ und „Zweites Jahressteuergesetz 2024“ bezeichnet wurden. Das Jahressteuergesetz 2024 wurde zwischenzeitlich mit verschiedenen Änderungen verabschiedet, während das Zweite Jahressteuergesetz zunächst in „Steuerfortentwicklungsgesetz“ umbenannt wurde und dann aufgrund des Bruchs der sog. Ampelkoalition scheiterte. Allerdings einigten sich jetzt die ehemaligen Koalitionspartner auf eine stark verkürzte Version des ursprünglichen Gesetzentwurfs, der sich auf die Entlastungen für alle Steuerzahler konzentriert.

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes:

  • Das Kindergeld wird zum 1.1.2025 um 5 € auf 255 € pro Kind und Monat sowie mit Wirkung zum 1.1.2026 um weitere 4 € auf 259 € pro Kind und Monat erhöht.

  • Der steuerliche Kinderfreibetrag wird für 2025 um 60 € auf 9.600 € und ab 2026 um 156 € auf 9.756 € angehoben.

  • Der Grundfreibetrag wird für 2025 um 312 € auf 12.096 € und für 2026 um 252 € auf 12.348 € angehoben.

  • Weiterhin wird für 2025 und 2026 auch die sog. kalte Progression, die inflationsbedingt zu höheren Steuersätzen führt, abgemildert, indem der Einkommensteuertarif etwas geglättet wird. Hierzu werden die sog. Eckwerte des Einkommenssteuertarifs für 2025 um 2,6 % und für 2026 um 2,0 % verschoben.

Quelle: Steuerfortentwicklungsgesetz, BGBl. 2024 I Nr. 449; NWB