Abriss eines formaldehydbelasteten Einfamilienhauses als außergewöhnliche Belastungen
Der Abriss eines formaldehydbelasteten Einfamilienhauses, das den zulässigen Grenzwert geringfügig überschreitet, und der anschließende Neubau führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen,
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