Das Bundesministerium der Finanzen
(BMF) hat einen Gesetzesentwurf zur Einführung und Zuteilung der sog.
Wirtschafts-Identifikationsnummer vorgelegt. Die
Wirtschafts-Identifikationsnummer soll am
30.9.2024
eingeführt werden, und die Zuteilung soll ab dem
1.11.2024
erfolgen.
Hintergrund: Neben der
Steuer-Identifikationsnummer, die jeder Steuerpflichtige bereits erhalten hat,
sollen alle Unternehmer auch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten,
die die bisherige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ablösen soll. Die
Wirtschafts-Identifikationsnummer ist zwar bereits vor geraumer Zeit vom
Gesetzgeber eingeführt worden, der genaue Zeitpunkt der Einführung sollte aber
vom BMF festgelegt werden und wurde immer wieder verschoben.
Wesentlicher
Inhalt des Entwurfs:
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Die
Wirtschafts-Identifikationsnummer soll zum
30.9.2024
eingeführt werden. Die Zuteilung wird voraussichtlich ab dem
1.11.2024
erfolgen. -
Unternehmer, denen bis zum
30.9.2024 eine
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, erfahren im Wege einer
öffentlichen Bekanntmachung durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), dass
ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ab einem bestimmten Stichtag auch als
Wirtschafts-Identifikationsnummer gilt.Hinweis: Dieser Stichtag
könnte der 1.11.2024 sein. -
Unternehmer, die bis zum
30.9.2024 noch
keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten haben, aber durch einen
Bevollmächtigten vertreten werden, erhalten eine elektronische Mitteilung über
die Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn sie oder ihr
Bevollmächtigter über ein Benutzerkonto bei der ELSTER-Plattform der
Finanzverwaltung verfügen.
Hinweis: In verschiedenen
Gesetzen wird die Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer verlangt, sobald
sie zugeteilt worden ist. So muss etwa künftig bei der Grunderwerbsteuer die
Wirtschafts-Identifikationsnummer angegeben werden, wenn ein Unternehmer an
einem grunderwerbsteuerbaren Vorgang beteiligt ist. Auch umsatzsteuerlich wird
die Wirtschafts-Identifikationsnummer die bisherige
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ablösen.
Aktuell liegt nur der Entwurf des
BMF vor. Nachdem jahrelang nichts geschehen ist, scheint es nun mit der
Einführung und Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer loszugehen, auch
wenn der Zeitpunkt angesichts des Entwurfscharakters noch nicht sicher ist.
Quelle: Entwurf des BMF zur
Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (WIdV) vom
25.6.2024;
NWB
Nachricht
aktualisiert am :
Inzwischen wurde die
Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung vom Bundesrat verabschiedet und im
Bundesgesetzblatt verkündet. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gab es
Änderungen in Bezug auf die Einführung und zeitliche Vergabe der
Wirtschafts-Identifikationsnummer:
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So wird das BZSt Unternehmern,
denen bis zum 30.11.2024 eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt wurde,
diese per öffentlicher Bekanntmachung im Bundessteuerblatt als
Wirtschafts-Identifikationsnummer zuteilen. -
Einem wirtschaftlich Tätigen,
der umsatzsteuerlich erfasst oder Kleinunternehmer ist und dem das BZSt bis zum
30.11.2024 noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt hat, teilt das
BZSt ab dem 1.12.2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zu, sofern für
diesen ein ELSTER-Konto eingerichtet ist. -
Allen übrigen wirtschaftlich
Tätigen wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer ab dem 1.7.2025
zugeteilt.
Quelle:
Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung,
BGBl. 2024 I Nr. 293 vom
02.10.2024
