Die Sachbezugswerte für freie oder
verbilligte Verpflegung und Unterkunft für das Jahr 2026 wurden angepasst.
Angelehnt an die maßgebende Verbraucherpreisentwicklung ergeben sich folgende
Werte:
-
Der Sachbezugswert für die
Überlassung einer Unterkunft an den
Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von 282 € auf 285 € pro
Monat (kalendertäglich: 9,50 €). Der Wert pro Quadratmeter steigt von
4,95 € auf 5,01 € und bei einfacher Ausstattung von 4,05 €
auf 4,10 €. -
Der Sachbezugswert für die
freie oder verbilligte Verpflegung steigt
bundeseinheitlich von 333 € auf 345 € pro Monat.
Für die jeweiligen
Mahlzeiten gelten folgende Werte:
-
Frühstück (Monat/Tag): 71
€/2,37 € (2025: 69 €/2,30
€), -
Mittagessen (Monat/Tag): 137
€/4,57 € (2025: 132 €/4,40
€), -
Abendessen (Monat/Tag): 137
€/4,57 € (2025: 132 €/4,40 €).
Hinweise: Bei
Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit
11,50 € anzusetzen. Die neuen Werte sind ab dem ersten Abrechnungsmonat
des neuen Jahres anzuwenden.
Quelle: Sechzehnte Verordnung zur
Änderung der
Sozialversicherungsentgeltverordnung, am
19.12.2025 vom
Bundesrat beschlossen, BR-Drucks. 618/25, BR-Drucks. 727/25 (Beschluss);
NWB
Nachricht aktualisiert am
: Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und
Abendessen) sind die Mahlzeiten mit 11,50 € anzusetzen, wie das BMF mit
Schreiben vom 29.12.2025 – V C 5 – S 2334/00088/007/013 bekannt gegeben hat.
